Kontrollierter Rückbau - ein Weg für den systematischen, nachhaltigen Abbruch von Gebäuden

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Erfahrung mit Schadstoffbelastungen in Gebäuden, ist der kontrollierte Rückbau von Gebäuden ein wichtiges Thema für unser Unternehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 der Bauordnung des Landes NRW sind "[...] bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten (und abzubrechen // s. § 3 Abs. 4), dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet wird."

Unter Berücksichtigung des oben angeführten Paragraphen ist sowohl bei der Sanierung von Gebäuden als auch beim Abbruch von Gebäuden auf einen fachgerechten und sicheren Abbau von schadstoffbelasteten Materialien zu achten. Achtet man beim Rückbau von Gebäuden auf die gezielte Trennung von Baumaterialien, so erreicht man nicht nur geringere Kosten für die Entsorgung der abgebrochenen Materialien, sondern man gewährleistet zudem eine teilweise Verwertung der alten Baumaterialien.

Schonen Sie die Umwelt und Ihren Geldbeutel - setzen Sie auf kontrollierten Rückbau.

Sie haben Fragen zum kontrollierten Abbau von schadstoffbelasten Baumaterialien, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zur kostenlosen Telefonberatung +49 2842 470211.

Wir sind ein vom Regierungspräsidenten Düsseldorf zugelassener Fachbetrieb gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs.4 der Gefahrstoffverordnung und verfügen neben der Sachkunde gemäß TRGS 519, über die Sachkunde für die Sanierung von Gebäudeschadstoffen gemäß BGR 128/6B und die Sachkunde für die Sanierung in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128/6A.

***Achtung***

Bitte achten Sie auch bei energetischen Sanierungsmaßnahmen auf mögliche schadstoffbelastete Baumaterialien.

Durch Unwissenheit oder durch die Verwendung von alten Lagerbeständen können z.B. Asbestzementprodukte, auch nach dem Zeitpunkt des Verwendungsverbots 1992, eingesetzt worden sein. Asbestzementprodukte wurden z.B. als Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen und Fensterbänke verwendet. Durch unsachgemäße Bearbeitung bzw. Demontage von schadstoffbelasteten Materialien findet eine gesundheitsgefährdene Faserexposition statt, die Mensch und Umwelt unnötig belastet. Achten Sie also bei der energetischen Sanierung auch auf die Schonung der Ressource Gesundheit und setzen Sie auf einen fachgerechten Abbau von schadstoffbelasteten Materialien, bevor Sie die Wärmedämmfassade oder die Solarmodule montieren.